Teilnahmebedingungen Makeathon zeitenwendeowl
§1 Überblick
(1) it’s OWL Clustermanagement GmbH, Zukunftsmeile 2, 33102 Paderborn („Veranstalter“) veranstaltet den #zeitenwende-Makeathon.
(2) Ziel des Makeathon ist es, innovative zukunftsweisende Projekte zu entwickeln und die besten Lösungen, die während des Makeathon entstehen, zu finden und auszuzeichnen.
(3) Dazu hat der Veranstalter mehrere Unternehmen („Challenge-Owner“) ausgewählt. Jedes Unternehmen definiert eine Aufgabe („Challenge“), die im Rahmen des Makeathon von zuvor angemeldeten und registrierten Personen („Teilnehmern“) zu lösen ist. Jeder Teilnehmer kann während des Makeathon an einer Challenge teilnehmen. Hierzu kann sich der Teilnehmer auf drei von ihm bevorzugte Challenges bewerben. Mitarbeiter eines Challenge-Owners oder eines mit diesem im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmens sollten sich nicht auf Challenges dieses Challenge-Owners bewerben. Auf die Rechtsfolge des § 7 Absatz 4 dieser Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die endgültige Zuteilung zu einer Challenge erfolgt durch den Veranstalter, wobei der Veranstalter die angegebenen Präferenzen der Teilnehmer nach Möglichkeit berücksichtigen wird. Seitens der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu einer bestimmten Challenge. Weitergehende Informationen werden den Teilnehmern vor Beginn des Makeathon von dem Veranstalter zur Verfügung gestellt.
(4) Der Makeathon findet vom 21. bis 23. September 2022 in den Räumlichkeiten der Zukunftsmeile 1 und 2 sowie der Fürstenallee 11, 33102 Paderborn statt.
(5) Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Englische Beiträge sind, in Abstimmung mit dem Veranstalter, ebenfalls möglich.
(6) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer am Veranstaltungsort ist an den Veranstaltungstagen durch den Veranstalter sichergestellt. An- und Abreise sowie gegebenenfalls Kosten für die Unterkunft sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle oder sonstige Kompensation eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter.
(7) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, aus Sicherheitsgründen, aus Gesundheitsschutzgründen oder aus anderem wichtigem Grund,
a) die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen,
b) die Veranstaltung zu unterbrechen und nach Mitteilung an den Teilnehmer wiederaufzunehmen,
c) Teilnehmer von der Teilnahme am Makeathon auszuschließen, und/oder
d) andere angemessen Maßnahmen zu ergreifen, die dem Veranstalter in der gegebenen Situation verhältnismäßig erscheinen.
Die Entscheidung über die weitere Durchführung, eine Änderung des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungszeit liegt im Ermessen des Veranstalters. Wichtige Gründe sind insbesondere solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Makeathon stören oder verhindern würden. Dazu zählt auch der Versuch eines Teilnehmers, sich unerlaubter Hilfsmittel zu bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen sowie ein Verstoß gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diese Teilnahmebedingungen. Rechtswidrige Inhalte sind unverzüglich zu entfernen bzw. werden unverzüglich entfernt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. In solchen Fällen können Preise auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
§2 Bewerbung / Teilnahmeberechtigung
(1) Der Makeathon richtet sich an Studierende, Berufseinsteiger und Berufserfahrene mit hohem Interesse und idealerweise bestehenden Erfahrungen in der Umsetzung und Entwicklung von Konzepten, digitalen Anwendungen und Prozessen.
(2) Jeder Teilnehmer muss mit Beginn des Makeathon mindestens 18 Jahre alt sein. Der Veranstalter behält sich eine Überprüfung der Volljährigkeit und Identität (z.B. mittels Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins) im Rahmen der Registrierung vor.
(3) Bewerbungen für die Teilnahme am Makeathon werden ausschließlich mit der Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptiert. Jeder Teilnehmer versichert, dass die von ihm im Rahmen der Bewerbung gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass seine Teilnahme am Makeathon außerhalb einer etwaigen Arbeits- oder Dienstpflicht erfolgt und nicht gegen bestehende Regelungen seines Arbeitgebers, Bildungsträger, Dienstherren o.ä. verstößt.
(4) Jeder Teilnehmer meldet sich über das auf der Webseite https://ki-marktplatz.com/ bereitgestellte Bewerbungsformular zur Veranstaltung an. Die Bewerbungsfrist endet spätestens am 09. September 2022 um 23:59 Uhr. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor das Bewerbungsverfahren bei Erreichen der Kapazitätsgrenze von 150 Teilnehmern vorzeitig zu beenden. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhaften Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers und können zum Ausschluss der Teilnahme am Makeathon führen.
(5) Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Makeathon besteht nicht. Die Auswahl der Teilnehmer und die Zuteilung zu den Challenges erfolgt nach eigenem freien Ermessen des Veranstalters. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel
(1) Die Teilnehmer müssen sich am ersten Tag des Makeathon bis spätestens 9:00 Uhr persönlich vor Ort oder, im Falle einer Remote-Teilnahme, online anmelden, sonst ist eine Teilnahme am Makeathon ausgeschlossen. Der Makeathon startet am 21.09.2022, um 9:00 Uhr.
(2) Die derselben Challenge zugeordneten Teilnehmer finden sich in Teams von 3 bis 5 Teilnehmern („Team“) zusammen. Teilnehmer dürfen nicht parallel mehreren Teams angehören.
(3) Die IT-Ausstattung des Makeathon steht unter dem Motto „use/bring your own device“. Das heißt, dass jeder Teilnehmer nutzt seine eigene Hard- und Software, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Dabei darf grundsätzlich sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software ist jeder Teilnehmer verpflichtet, über die für die Teilnahme erforderlichen Lizenzen zu verfügen. Eventuelle Einschränkungen der zu verwendenden Software können der am Tag der Challenge-Bearbeitung ausgehändigten Aufgabenstellung der jeweiligen Challenge entnommen werden.
(4) Während der Dauer des Makeathon sind der Veranstalter sowie die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters den Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Weisungen des den Makeathon durchführenden Personals sind zur Vermeidung von Risiken unbedingt einzuhalten.
§4 Ideen / Beiträge / Einreichungen
(1) Die Teilnehmer finden ihre Lösungen zu dem in der jeweiligen Challenge aufgeworfenen Problem im Team selbstständig und definieren ihren Beitrag.
(2) Die Teams haben vom Start der Veranstaltung bis zum offiziellen Ende der Team-PhaseZeit, ihre Idee zu entwickeln, umzusetzen und/oder zu coden und den entsprechenden Arbeitsergebnisse („Beiträge“) des Teams beim Veranstalter einzureichen.
(3) Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie gesetzeswidrig und/oder nach den allgemeinen Moralvorstellungen als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, pornographisch, belästigend, rassistisch, ausländerfeindlich oder in sonstiger Weise verwerflich anzusehen sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters.
§5 Anforderungen an die Beiträge / Apps / Anwendungen
(1) Der Makeathon zielt auf die Entwicklung innovativer Konzepte und neuer KI-Lösungen ab. Alle Beiträge müssen eine Entwicklung in Form einer Konzeptpräsentation bzw. einer Programmierung/eines bewertbaren Codes aufweisen. Weitergehende Anforderungen sind der Aufgabenstellung der jeweiligen Challenge zu entnehmen.
§6 Rechte am geistigen Eigentum / Verwendung des Beitrags
(1) Jeder Teilnehmer bleibt Inhaber sämtlicher geistigen Eigentums- und Schutzrechte an den von ihm allein oder gemeinsam mit anderen im Rahmen der Teilnahme an einer Challenge entwickelten Beiträgen. Durch Einreichung des Beitrags beim Veranstalter räumt jeder Teilnehmer dem jeweiligen Challenge-Owner an den vom Teilnehmer im Rahmen der Challenge erstellten und eingereichten Beiträgen unwiderruflich ein
(2) Des Weiteren verzichtet jeder Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter und dem jeweiligen Challenge-Owner im gesetzlich zulässigen Umfang auf die Geltendmachung seiner Urheberpersönlichkeitsrechte, einschließlich auf das Recht, als Urheber der Arbeitsergebnisse genannt zu werden.
(3) Die vorstehenden Rechteeinräumungen und Verzichte sind mit der kostenlosen Teilnahme am Makeathon abgegolten. Eine darüberhinausgehende Vergütung ist weder vom Veranstalter noch vom jeweiligen Challenge-Owner geschuldet. Die §§ 32, 32a und 32 c Urhebergesetz bleiben jedoch unberührt.
(4) Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass die Gewährung von Rechten sowie der Verzicht auf Rechte gemäß diesen Teilnahmebedingungen weder im Widerspruch zu Rechten Dritter steht, noch durch derartige Rechte verhindert werden. Jeder Teilnehmer sichert zu, im Rahmen des Makeathon, lediglich eigene Ideen und Rechte einzubringen und dass seine Teilnahme außerhalb einer etwaigen Arbeits- oder Dienstpflicht erfolgt.
(5) Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, die Logos oder Marken des Veranstalters, der Challenge-Owner oder des Sponsors Dies gilt auch für die bereit gestellten Technologien, Zugängen oder IP-Adressen, welche ausschließlich für die Zwecke und die Dauer der Teilnahme an der jeweiligen Challenge zu nutzen sind.
§7 Preise, Bewertung und Versteuerung
(1) Ein von der Jury des Makeathon aus allen im Rahmen des Makeathon eingereichten Beiträgen und nach feststehenden, objektiven, fairen und nicht-diskriminierenden Kriterien ausgewählter Beitrag wird mit einem Preisgeld prämiert, welches durch den Veranstalter oder durch einen Sponsor bereitgestellt wird. Die Höhe des Preisgeldes wird vor dem Event bekanntgegeben. s, deren Beiträgen mit einem Preisgeld prämiert werden, überlässt dem Veranstalter geeignete Bankverbindungen der einzelnen Teammitgliedern für die Überweisung. Sollte das Preisgeld durch einen Sponsor gestellt werden, leitet der Veranstalter die Bankverbindungen zur Auszahlung des Preisgeldes an den Sponsor weiter. Die dem Team angehörigen Teilnehmer sind zu gleichen Teilen Gesamtgläubiger des Preisgeldes. Die Leistung erfolgt durch Zahlung auf die von Teammitgliedern benannten Konten.
(2) Nach Abschluss der Präsentation aller zugelassener Teilnehmer bewertet die Jury die Beiträge. Die Bewertungskriterien, die der Auswahl des Gewinnerbeitrags zu Grunde liegen, sind fair, nicht-diskriminierend und objektiv (bspw. Mehrwert der Lösung für den jeweiligen Challenge-Owner für den sie erstellt wurden, Umsetzbarkeit und Innovationsgrad). Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn des Makeathon kommuniziert und stehen über die gesamte Dauer des Makeathon transparent zur Verfügung.
(3) Sofern ein Teammitglied Mitarbeiter des Challenge-Owners oder eines mit dem Challenge-Owner im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens ist, an dessen Challenge das Team teilgenommen hat, wird das gesamte Team bei der Ermittlung des Gewinnerbeitrags nicht berücksichtigt.
(4) Alle Teilnehmer, die ein Preisgeld gewonnen haben, müssen, falls notwendig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um das Preisgeld zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch den Veranstalter oder Sponsor nachgekommen wird, kann das Preisgeld (in dem jeweiligen Umfang wie es auf den Teilnehmer entfällt) aberkannt werden. Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Teilnehmer.
§8 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Mit der Registrierung zum Makeathon stimmt jeder Teilnehmer den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Veranstaltung diese Teilnahmebedingungen einzuhalten.
(2) Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmende oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Makeathon stören, sich gesetzeswidrig oder generell unangemessen verhalten.
§9 Vertraulichkeit
(1) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich als „Empfangende Partei“ gegenüber dem Veranstalter, einem jeden Challenge-Owner und/oder einem jeden anderen Teilnehmer als „Offenbarende Partei“ alle von der jeweiligen Offenbarenden Partei in Vorbereitung auf oder während des Makeathon bereitgestellten, zugänglich gemachten oder in sonstiger Weise zur Kenntnis der Empfangenden Partei gelangten Informationen, Kenntnisse, Unterlagen, Daten, Metadaten oder Materialien, einschließlich jeglichem geistigen Eigentum, Geschäftsgeheimnissen oder Know-how, („Vertrauliche Informationen“) geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen, vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und ausschließlich für die Zwecke der Teilnahme am Makeathon zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen,
- die schon zum Zeitpunkt der Überlassung durch die Offenbarende Partei öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich waren oder es zu einem späteren Zeitpunkt werden, ohne dass dies auf Zutun der jeweils anderen Partei beruht;
- von denen die Empfangende Partei vor ihrer Bekanntgabe durch die Offenbarende Partei Kenntnis hatte;
- die von der Empfangenden Partei selbstständig und ohne Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entwickelt worden sind; oder
- die der Empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit und ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung zugänglich gemacht werden.
(3) Von der Offenbarenden Partei offengelegte Vertrauliche Informationen verbleiben im Eigentum der Offenbarenden Partei, und es werden hiermit weder ausdrücklich noch konkludent Lizenzen oder andere Rechte an den Vertraulichen Informationen der Offenbarenden Partei gewährt.
(4) Die Empfangende Partei verpflichtet sich unverzüglich nach Beendigung des Makeathon, alle Unterlagen, Dokumente, Daten, Datenträger oder sonstige Verkörperungen von Vertraulichen Informationen der Offenbarenden Partei oder darauf basieren sowie Kopien, die Vertrauliche Informationen der Offenbarenden Partei enthalten oder darauf basieren, an die Offenbarende herauszugeben oder sollte dies aufgrund der Art der Information oder deren Verkörperung nicht möglich sein unwiederbringlich von den IT-Systemen der Empfangenden Partei zu löschen und die Löschung auf Anforderung der Offenbarenden Partei schriftlich zu bestätigen.
(5) Nach Beendigung des Makeathon hat die Empfangende Partei jegliche Nutzung der Vertraulichen Informationen der Offenbarenden Partei oder darauf basierender Informationen oder Verkörperungen dergleichen zu beenden.
(6) Die Geheimhaltungspflicht nach Absatz (1) gilt auch nach Beendigung des Makeathon fort, bis eine Information einer Ausnahme unter Absatz (2) unterfällt.
§10 Privatsphäre und Öffentlichkeit
(1) Der Veranstalter erhebt bei der Registrierung für und der Teilnahme an dem Makeathon personenbezogene Daten aller Teilnehmer und behandelt diese im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Die im Rahmen der Anmeldung und der Bewerbung durch die Teilnehmer angegebenen persönlichen Daten werden dazu verwendet, den Makeathon durchzuführen, eventuell gewonnene Preisgelder auszuschütten und den Teilnehmern notwendige Informationen zur Veranstaltung zu übermitteln. Falls die Teilnehmer auf der Website eines Dritten in Verbindung mit der Teilnahme am Makeathon ihre persönlichen Daten hinterlegen, werden diese Informationen entsprechend der Datenschutzerklärungen der jeweiligen Diensteanbieter verwendet. Genaue Informationen über die Erhebung und Verarbeitung der Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung: https://ki-marktplatz.com/datenschutzerklaerung/.
Jeder Teilnehmer stimmen zu, dass der Makeathon oder Teile davon gegebenenfalls aufgezeichnet werden und dass der Veranstalter, die Challenge-Owner und der Sponsor den Namen, Kommentare, Interviews, Abbildungen, Fotos, Film- und Tonaufnahmen oder andere Aufnahmen ohne weitere Zustimmung für Werbezwecke in Printmedien, auf der eigenen Website, in sozialen Medien, auf Jobportalen, auf internen und externen Veranstaltungen wie z.B. Messen ohne einen Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung oder Entschädigung veröffentlicht werden dürfen. Jeder Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass durch die Veröffentlichung im Internet die Namen, Kommentare, Interviews, Abbildungen, Fotos, Film-, und Tonaufnahmen oder andere Aufnahmen weltweit abrufbar sind. Eine unbefugte Weiterverwendung durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
§11 Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur, wenn diese wesentliche Vertragspflichten betrifft, also solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf, weil ansonsten der Zweck des Vertrags gefährdet wäre. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für Schäden durch Dritte oder andere Teilnehmende an durch Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen oder Geräten jeglicher Art, Diebstahl, Beschädigung oder Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Teilnehmende schützt sich und seine Geräte, Garderobe, Daten auf angemessene und umsichtige Art und Weise. Der Veranstalter bemüht sich dabei, nach bestem Wissen über alle möglichen Gefahren und Risiken auf dem Makeathon-Gelände aufzuklären.
(3) Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die Teilnehmern auf der Anreise zur Veranstaltung erleiden.
(4) Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
§12 Sonstiges
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Teilnehmer. Zugunsten der Challenge-Owner, des Sponsors und der anderen Teilnehmer sind sie ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB soweit diesen durch diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich Rechte gegenüber dem Teilnehmer eingeräumt werden.
(2) Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist Amtsgericht Paderborn.
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